Legionellen im Wasser sicher vermeiden & bekämpfen
Die Trinkwasserverordnung trat im Juni 2023 in neuer Fassung in Kraft. Die Grundlagen bleiben, dafür sind die Überwachungs- und Handlungspflichten für Eigentümer und Verwalter strenger. Viele Betreiber stehen vor der Aufgabe, die Check- und Wartungsstrategie ihrer Trinkwasseranlage richtig anzupassen.
Daher konzentriert sich dieser Beitrag auf die wichtigsten Änderungen in Bezug auf Legionellen: Untersuchungspflicht, Maßnahmenwert, Risikoabschätzung und Maßnahmenpflicht.
Zweck der TrinkwasserV
Die Trinkwasserverordnung dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Qualitätssicherung des Trinkwassers. Sie hilft, nachteilige Auswirkungen durch verunreinigtes Trinkwasser zu verhindern oder einzudämmen. Zum Beispiel vermehren sich Legionellen rasant im Warmwasser (zwischen 25 und 45 Grad Celsius). Wenn ein Mensch diese Bakterien einatmet (z. B. beim Duschen über Aerosole), kann es zur Erkrankung kommen.
Die TrinkwasserV gewährleistet, dass unser Trinkwasser sauber und gesund bleibt. Sie regelt:
- welche Schadstoffe und Bakterien die Trinkwasserqualität gefährden,
- wer das Wasser kontrollieren muss
und was zu tun ist, wenn Probleme auftreten.
Das Ziel ist denkbar einfach: Niemand soll durch verschmutztes Trinkwasser krank werden. Gleichzeitig sind die klaren staatlichen Regelungen eine rechtliche Absicherung für Wasserversorger und alle anderen, die für Trinkwasser-Anlagen verantwortlich sind.
Untersuchungspflicht auf Legionellen nach § 31 TrinkwV
Verantwortliche mit Prüfungspflicht
- Hauseigentümer
- Eigentümergemeinschaften
- Baugenossenschaften
- Vermieter
- Hausverwaltungen (im Auftrag der Eigentümer),
- Betreiber von Wasseranlagen (Bäderbetriebe etc.)
- Haustechnik – und Gebäudeverantwortlich
Experten-Tipp: Verantwortlich ist der Eigentümer der Anlage ab Übergabepunkt. Das ist i. d. R. der Wasserzähler. An dieser Stelle wechselt die Verantwortung vom Wasserwerk zum Betreiber der Trinkwasser-Anlage.
Betroffen sind Großanlagen zur Trinkwassererwärmung mit
- Wasserspeichern mit mehr als 400 Litern Fassungsvermögen und/oder
- Rohrleitungen mit mehr als 3 Liter Wasserinhalt zwischen Warmwasserbereiter und der entferntesten Entnahmestelle
Experten-Tipp: Damit beantwortet sich auch die häufige Frage, ob eine Legionellenprüfung in Mehrfamilienhäusern Pflicht ist. Denn praktisch alle Mehrfamilienhäuser erfüllen die aufgezählten Kriterien und sind daher prüfpflichtig. Dagegen gelten Einfamilien- und Zweifamilienhäuser nicht als Großanlagen i. S. der TrinkwasserV.
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Aktuelle Fassung der TrinkwasserV 2023
Was änderte sich mit der neuen Trinkwasserverordnung bzgl. Legionellen?
Neue Grenzwerte
Die Novellierung bringt mehrere relevante Änderungen mit sich, die direkt die Legionellen-Prävention betreffen. Früher mussten Sie erst handeln, wenn mehr als 100 koloniebildende Einheiten pro 100 Milliliter Wasser gefunden wurden. In der Fachsprache: Bei Überschreitung von 100 KBE/100 ml auf den Parameter Legionellen.
Jetzt ist die Regel nach Anlage 3 Teil II TrinkwV strenger: Sie müssen handeln, ab dem technischen Maßnahmenwert von exakt 100 KBE. Im Fachjargon: Wenn der technische Maßnahmenwert von 100KBE/100 ml erreicht wird.
Genauere Messmethode
Die Probeentnahmen erfolgen an der Stelle, an der die Warmwasserleitung vom Wassererwärmer abzweigt, und an der Zirkulationsleitung vor dem Eintritt in den Wassererwärmer. Zusätzlich muss die Beprobung auch an den Strangenden (entferntesten Entnahmestellen) durchgeführt werden. Um die Verschärfung statistisch besser abzusichern, arbeiten die Labore jetzt anders als früher. Dazu hat das Umweltbundesamt neue Anforderungen nach ISO 11731 erstellt, die seit 2023 gelten. So werden Legionellenprüfungen sicherer und falsche Alarme weniger.
Legionellenprüfungen früher
- Das Labor machte nur wenige Tests
- Schon ein oder zwei Bakterien führten zu einem positiven Ergebnis
- Das führte manchmal zu falschem Alarm
Legionellentests heute
- Das Labor macht mehrere Tests gleichzeitig mit mindestens zwei Direktansätzen
- Es müssen mindestens 3 Legionellen-Kolonien gefunden werden
- Die Ergebnisse sind genauer und zuverlässiger
Aus Gefährdungsanalyse wird Risikoabschätzung
Parallel zu den verschärften Grenzwerten ändert sich auch die Terminologie. Statt „Gefährdungsanalyse“ heißt es nach § 51 TrinkwV jetzt „Risikoabschätzung“. Das ist mehr als nur eine Umbenennung. Dieser Begriff stammt aus dem Wassersicherheitsplan (Water-Safety-Plan) des Umweltbundesamtes und zeigt, dass Vorbeugung oberste Priorität hat.
Die neue Risikoabschätzung arbeitet mit einer systematischen Bewertung. Ziel ist es, sich bei der Legionellen-Sanierung auf die wesentlichen Maßnahmen zu konzentrieren und die tatsächlichen Ursachen koordiniert zu bekämpfen.
Wie gefährlich sind 100 KBE Legionellen?
Der Maßnahmenwert von 100 KBE ist ein technischer Parameter, aber kein direkter Gesundheitsindikator. Er zeigt an, dass Ihre Trinkwasserinstallation aufgrund ihrer technischen Struktur das Legionellenwachstum begünstigt. Mögliche Ursachen sind Überdimensionierung der Anlage, Totleitungen oder Stagnationswasser.
Erkrankungen können auch bei Werten weit unter 100 KBE auftreten, allerdings nur selten und bei besonders aggressiven Legionellenstämmen. Umgekehrt bedeutet das Erreichen des Maßnahmenwerts nicht zwangsläufig, dass Erkrankungen auftreten müssen. Der Wert ist also ein Warnsignal für technische Probleme, die ernst zu nehmen sind, zeigt aber keine akute Gesundheitsgefahr an.
Bei Legionellenbefund – sofort reagieren ist Pflicht
Sobald das Labor einen technischen Maßnahmenwert von 100 oder mehr KBE meldet, müssen Sie unverzüglich reagieren. Die neue Verordnung definiert dazu klare Handlungspflichten:
1) Beim Gesundheitsamt melden: Das beauftragte Labor meldet die Überschreitung nach § 53 TrinkwV eigenständig an das Gesundheitsamt. Auch sie als Betreiber haben das örtliche Amt selbst und sofort zu informieren.
2) Mieter benachrichtigen: Nach § 52 TrinkwV haben Sie die Pflicht, alle Bewohner über das Problem zu unterrichten und Verhaltenshinweise zu geben. Die Informationspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und muss öffentlich erfolgen, beispielsweise über Aushänge am Schwarzen Brett.
3) Ursache finden: Der nächste Schritt ist gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 3 TrinkwV eine Risikoabschätzung zu beauftragen, um herauszufinden, was das Legionellenwachstum begünstigt.
4) Problem beheben: Sie führen nach § 51 Abs. 1 Nr. 4 TrinkwV die notwendigen und empfohlenen Maßnahmen zur Legionellenbekämpfung durch.
5) Nachprüfen: Sie lassen erneut testen, um sicherzugehen, ob das Legionellen-Problem gelöst ist und die Ursachen beseitigt wurden.
Fazit: Trinkwasserverordnung und Legionellen
Die neuen Regeln der TrinkwasserV für Legionellen sind strenger, aber auch präziser. Der Fokus verlagerte sich von „Warten, bis was passiert“ hin zu „Regelmäßig prüfen, damit nichts passiert“. Die neue Verordnung setzt damit konsequent auf Vorbeugung.
So profitieren Sie als Verantwortlicher von klareren Regelungen: Sie wissen genau, wann sie handeln müssen (ab 100 KBE), welche Schritte erforderlich sind (Meldung, Risikoabschätzung, Sanierung) und wie sie Legionellenproblemen vorbeugen können (Temperaturkontrolle, Wartung, Vermeidung von Stagnationswasser).
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Quellen:
1) SCHELL — Die neue Trinkwasserverordnung 2023 Teil 3 – Legionellen
2) Robert Koch-Institut — Sicherung der hygienischen Qualität von untersuchungspflichtigen Trinkwasserinstallationen durch die Trinkwasserverordnung (30.04.2024)
3) Umweltbundesamt — Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung – Probennahme, Untersuchungsgang und Angabe des Ergebnisses (18.12.2018)
4) Bundesministerium für Gesundheit: Stammtext TrinkwV und Legionellen



