Ob im Rahmen einer Routineprüfung oder bei einem Zufallsbefund – werden Legionellen im Wasser entdeckt, ist die Unsicherheit groß. Viele Betreiber, Eigentümer oder Verwalter von Trinkwasseranlagen sind zu Recht besorgt. Denn Legionellen können ein ernstes Gesundheitsrisiko darstellen. Was ist also zu tun, wenn Legionellen im Trinkwasser auftreten?
Hier stellen wir Ihnen einen praktischen Leitfaden zur Verfügung, der Sie Schritt für Schritt durch die ersten Sofortmaßnahmen führt.
Am besten nutzen Sie frühzeitig eine Fachberatung, um zu erfahren, was es bei Legionellen zu beachten gibt. Insbesondere um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Rechtsprobleme zu vermeiden.
Fachbetriebe: Spezialisierte Fachbetriebe sind verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen bei Legionellenbefall, die vom Sachverständigen geplant wurden.
Was Sie bei einer Legionellen-Kontamination als (Vermieter) Betreiber, Eigentümer oder Verwalter tun müssen, ist in der Trinkwasserverordnung in § 51 angegeben. Sie schreibt die unverzügliche Meldung an das Gesundheitsamt, das Ergreifen geeigneter Maßnahmen sowie die Durchführung einer Risikoabschätzung vor.
Was bedeutet das für Sie?
Jede Trinkwasseranlage ist anders. Es gibt kein pauschales „Schema F“ für die Sanierung bei einem Legionellenbefall. Die notwendigen Sofortmaßnahmen und weiteren Schritte werden individuell im Rahmen der Risikoabschätzung festgelegt.
Handeln Sie nicht unkoordiniert oder vorschnell. Nur eine sorgfältige Analyse und qualifizierte Beratung sichern die effektive und rechtssichere Sanierung Ihrer Anlage. Unabgestimmte Eingriffe können die Situation verschärfen oder die Ursachenanalyse erschweren.
Die folgende Anleitung hilft Ihnen dabei, im Ernstfall gezielt vorzugehen. Nutzen Sie diese Liste als erste Orientierung, wenn bei einer Trinkwasseruntersuchung der technische Maßnahmenwert für Legionellen von 100 KBE pro 100 Milliliter erreicht oder überschritten wurde.
Wie bereits erwähnt, ist das Gesundheitsamt Ihr erster Ansprechpartner. Sobald Ihnen ein positiver Legionellenbefund vorliegt, haben Sie die zuständige Behörde unverzüglich über das Ergebnis der Trinkwasseruntersuchung zu informieren. Die Meldung sollte folgende Angaben enthalten:
Wird der technische Maßnahmenwert erreicht oder überschritten oder besteht eine akute Gefährdung, müssen Sie die Nutzer zeitnah informieren. Dazu gehören: (Nutzer) Mieter, Beschäftigte und v.a. Verantwortliche in sensiblen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Kindergärten.
das Wasser einige Minuten laufen lassen, bis das austretende Kaltwasser spürbar kalt und das Warmwasser eindeutig warm ist.
spätestens alle 72 Stunden nutzen, damit es im Stagnationswasser nicht zu vermehrter Keimbildung kommt (z. B. Gäste-WC, selten genutzte Waschtische, Waschmaschinenanschlüsse).
ausschließlich abgepacktes oder abgekochtes Wasser verwenden.
sollten ihren Arzt über den Legionellenbefund informieren.
Liegt der Legionellen-Wert über 10.000 KBE pro 100 ml, besteht akute Gesundheitsgefahr. Sie müssen die Nutzung der betroffenen Anlage sofort einschränken. Ergänzend ist ein Duschverbot erforderlich. Informieren Sie die Verbraucher per Aushang oder Infobrief. Stellen Sie außerdem sicher, dass die Informationen in mehreren Sprachen und gut sichtbar bereitgestellt werden.
bei denen Warmwasser als feiner Sprühnebel oder Dampf freigesetzt wird (z. B. Duschen, Baden, Sprudelbäder, Dampfbäder, Whirlpools).
ohne Verwendung von Duschfiltern (Sterilfiltern) ist untersagt. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt kann so das Duschverbot aufgehoben werden.
das Wasser einige Minuten laufen lassen, bis das austretende Kaltwasser spürbar kalt und das Warmwasser eindeutig warm ist.
damit sich im Stagnationswasser nicht zu viele Keime ansammeln (z. B. Gäste-WC, selten genutzte Waschtische, Waschmaschinenanschlüsse).
bis das Gesundheitsamt die Nutzung der betroffenen Anlage wieder freigegibt.
Gemäß § 51 TrinkwV ist die Risikoabschätzung durch einen qualifizierten Sachverständigen (für Trinkwasserhygiene) Pflicht, sobald der technische Maßnahmenwert von 100 KBE erreicht oder überschritten wurde.
Tatsächlich ist dieses Gutachten der wesentliche Schritt: Die Risikoabschätzung bildet die Grundlage und Voraussetzung dafür, Legionellen sicher zu beseitigen und ihr erneutes Auftreten zu verhindern.
Als spezialisierte Sachverständige für Trinkwasserhygiene erstellen wir bundesweit in Deutschland eine professionelle Risikoabschätzung für Ihre Trinkwasseranlage. Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung.
Ob Legionellenfilter eingesetzt werden, entscheidet der zuständige Sachverständige, das Gesundheitsamt oder eine andere fachkundige Stelle im Rahmen der Risikoabschätzung. Diese sogenannten endständigen Sterilfilter werden an den betroffenen Entnahmestellen (z. B. anstelle des Duschkopfs oder direkt vor einer Armatur) montiert und halten Legionellen sowie andere Mikroorganismen zuverlässig zurück.
Wird an einer Stelle der Anlage extrem hohe Legionellenwerte festgestellt, gilt in der Regel die gesamte Trinkwasseranlage als potenziell belastet. Bei kritischen Kontaminationen (10.000 KBE) müssen alle Stellen, an denen Wasser vernebelt wird (z. B. sämtliche Duschen), nach Vorgabe des Gesundheitsamts bzw. des Sachverständigen mit geeigneten Sterilfiltern ausgestattet werden.
In sensiblen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Reha-Kliniken gelten besonders strenge Anforderungen.
Dort kann das Gesundheitsamt den Einsatz von Sterilfiltern bereits bei geringeren Legionellenwerten anordnen, um gefährdete Personengruppen zusätzlich zu schützen.
Häufig werden Sterilfilter bereits vor Abschluss der vollständigen Risikoabschätzung eingesetzt. So kann ein angeordnetes Duschverbot – stets in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt – aufgehoben werden, bis die Ursachen des Legionellenbefalls behoben sind.
Am besten lassen Sie sich von Ihrem zuständigen Sachverständigen beraten: er unterstützt Sie bei der richtigen Auswahl, Beschaffung und Installation geeigneter Legionellenfilter.
Die thermische Desinfektion ist eine verbreitete Methode, um die Legionellen-Konzentration in Trinkwasseranlagen schnell zu senken. Sie kommt ohne Chemikalien aus und nutzt ausschließlich erhitztes Wasser. Die Nachteile sind allerdings: Sie wirkt nur temporär und ist in der Praxis oft aufwendig – oder nicht umsetzbar.
In größeren Gebäuden lässt ssich das Verfahren nur abschnittsweise durchführen. Viele Warmwasserbereiter schaffen es auch nicht, die notwendigen Temperaturen über den erforderlichen Zeitraum aufrechtzuerhalten. Hinzu kommen technische und materialbedingte Nachteile. Hohe Temperaturen belasten die Installation, indem sie Schweißnähte, Dämmungen und Dichtungen angreifen.
Das alles sind gute Gründe, warum die thermische Desinfektion immer sorgfältige Planung durch Ihren Sachverständigen benötigt. Die Maßnahme ist schließlich nur dann zielführend und nachhaltig, wenn bestimmte Voraussetzung erfüllt und die Ursachen der Legionellenkontaminatin beseitig sind.
Die thermische Desinfektion allein reicht nicht aus, um einen Legionellenbefall dauerhaft zu beheben. Nur durch die Kombination mehrerer Maßnahmen, die genauestens aufeinander abgestimmt sind, kann das Trinkwasseranlage nachhaltig von Legionellen befreit werden.
Um Legionellen im Trinkwasser zu vermeiden, hilft es, wenn Sie die Ursachen verstehen. Das Hauptrisiko für ein unkontrolliertes Legionellenwachstum sind Stagnationsleitungen, also selten genutzte Rohre, in denen Wasser längere Zeit steht, ohne zu fließen. Häufige Mängel sind auch:
Oft unterschätzt, aber für eine Legionellenvermehrung wesentlich, ist der Biofilm. Er bildet sich im Laufe der Zeit überall dort, wo Bakterien optimale Lebensbedingungen finden: das sind meistens zu niedrige Temperaturen und langsame Fließgeschwindigkeiten des Wassers. Die Ursachen dafür liegen meist in einen fehlenden hydraulische Abgleich oder in einer überdimensionierten Anlage.
Legionellen können eine ernste Gefahr für die Trinkwassersicherheit sein. Umso wichtiger ist es, strukturiert vorzugehen. Eine fundierte Risikoabschätzung ist entscheidend, um die richtigen Maßnahmen gegen Legionellen korrekt auszuführen.
1) Bundesministerium für Gesundheit: Stammtext TrinkwV und Legionellen
2) Umweltbundesamt: Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung
3) RKI PLZ-Tool: zuständiges Gesundheitsamt finden (externer Link)