1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungserbringung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
1.2 Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur bei unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung verbindlich.
1.3 Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder der unverzüglichen Leistungserbringung durch uns zustande. Die Auftragsbestätigung per Emailschreiben gilt hierbei als formwahrend.
1.4 Die in der Leistungsbeschreibung (Auftragsbestätigung) festgelegten Inhalte legen den Gegenstand und Inhalt des Auftrags umfassend und abschließend fest.
1.5 Unsere Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag (z.B. Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen unsererseits über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.
1.6 Auftragsänderungen sind nur in Ausnahmefällen nach Absprache möglich und im Zweifel nur dann, wenn noch nicht mit der Leistungserbringung begonnen wurde. Eventuelle Kosten für vom Auftraggeber gewünschte Auftragsänderungen gehen zulasten des Auftraggebers.
2.1 Alle Angebote sind freibleibend, sofern nichts Gegenteiliges bestimmt wird.
2.2 Zeichnungen, Abbildungen und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3.1. Der Umfang der von uns durchzuführenden Tätigkeit ergibt sich ausschließlich aus den zwischen den Vertragsschließenden getroffenen schriftlichen Vereinbarungen.
3.2. Der Auftraggeber sichert mit Abschluss des Vertrages ausdrücklich zu, alle erforderlichen Informationen und Unterlagen, die zur Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung benötigt werden, uns auf Anfordern in vollständigem Umfang rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten schriftlichen Informationen werden hierbei unterstellt. Wir sind mithin nicht verpflichtet, die übergebenen schriftlichen Informationen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
3.3. Der Auftraggeber sichert uns zur Durchführung des Vertrages einen unbeschränkten Zugang zu allen technischen Einrichtungen, die Gegenstand des erteilten Auftrages sind, zu und benennt einen für uns zuständigen Ansprechpartner.
3.4. Wir sind berechtigt, zur Vertragserfüllung nach eigenen Ermessen Subunternehmen als unsere Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
4.1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Gebühren und anderer etwaig anfallender öffentlicher Abgaben.
4.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer gesonderter Vereinbarungen nichts anderes ergibt, ist die vereinbarte Vergütung netto (ohne Abzug) nach 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, auch diesen geltend zu machen.
4.3.Wir sind berechtigt, die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung von Voraus- und/oder Teilzahlungen des Auftraggebers abhängig zu machen.
4.4. Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang des Auftrags nachweislich entstandenen Reisekosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die in diesem Zusammenhang ergebenden Preise werden in der Auftragsbestätigung zu Grunde gelegt.
4.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht.
5.1. Der Beginn der von uns angegebenen Leistungszeitraums setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Termine zur Durchführung der vereinbarten Dienstleistung gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind und uns alle erforderlichen Informationen im Sinne Ziff. 3 vorliegen.
5.2 Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Wir sind berechtigt – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum zu verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.
5.3 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich aufkommender Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
5.4 In Fällen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder ähnlicher unvorhergesehener Ereignisse, die die Ausführung eines Auftrages behindern, sind wir für die Dauer der Behinderung an die vereinbarte Lieferzeit nicht gebunden.
5.5. Sofern wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug geraten oder uns eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich werden sollte, ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe von Ziff. 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
Garantien werden von uns nur im Rahmen individualvertraglicher Abreden übernommen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte finden Anwendung.
7.1 Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben.
7.2 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
7.3 Eine weitergehende als in Ziff. 6.1. und 6.2. beschriebene Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
7.4 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Wir sind jederzeit und ohne Anmahnung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers wesentlich verschlechtert haben und infolgedessen die Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers gefährdet ist. Diese Voraussetzungen gelten z.B. dann als erfüllt, wenn bei dem Auftraggeber Zahlungseinstellungen, oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Zahlungsansprüchen erfolgen oder über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren beantragt oder ein solches eröffnet wird. Die Rechte bestehen auch dann, wenn diese Voraussetzungen bereits bei Vertragsabschluss vorhanden, uns jedoch nicht bekannt waren.
Die Parteien sind sich im Falle einer ordentlichen Kündigung des Auftraggebers einig, dass abweichend von § 648 BGB vermutet wird, dass uns als Auftragnehmer 60% der auf den noch nicht erbrachten Teil der beauftragten Leistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen. Den Parteien bleibt die Möglichkeit, höhere oder niedrigere ersparte Aufwendungen oder anderweitigen oder böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerb nachzuweisen.
Im Falle der Materiallieferung behalten wir uns das Eigentum am Auftragsgegenstand einschließlich damit verbundener immaterieller Schutzrechte bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor.
Vertragsverhältnisse, auf die diese Geschäftsbedingungen Anwendung finden, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland – die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 sind ausgenommen.
12.1 Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, in Abhängigkeit vom Streitwert das Amtsgericht oder Landgericht am Sitz des Auftragnehmers zuständig. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen.
12.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz zugleich Erfüllungsort.
Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vom 01.01.2025 an